Allgemein
Antragsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen (KMU's) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Geschäftsbetrieb und FuE-Tätigkeit in Deutschland sowie unter 250 Beschäftigten (JAE), max. 50 Mio. € Jahresumsatz
oder max. 43 Mio. € Bilanzsumme aufweisen, die sich nicht zu mehr als 50 % im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen mit jeweils mehr als 250 Beschäftigten befinden. Kleinstunternehmen (unter 50
Beschäftigte sowie Umsatz oder Bilanzsumme bis 10 Mio. €) erhalten eine um 10 % erhöhte Förderquote.
Außerdem werden Unternehmen mit unter 500 Beschäftigten (JAE) bezuschusst, sofern sie max. 50 Mio. € Jahresumsatz oder max. 43 Mio. € Bilanzsumme aufweisen.
Für Kooperationen mit ausländischen Partnern werden max. 10 % Förderquoten-Zuschlag gewährt.
Zuschussfähige Projektkosten
Personalkosten von Hoch- und Fachhochschulabsolventen, Technikern/Meistern und Facharbeitern. Die Personalkosten ergeben sich aus dem Jahresbruttogehalt im Verhältnis zu den Jahresarbeitsstunden, zzgl. max. 100 % (nach Art. 25 Abs. 3 AGVO). Soweit Geschäftsführer, Vorstände o. ä. Führungspersonal im Projekt tätig werden, dürfen nur Jahresgehälter von max. 150.000 € angesetzt werden.
Maximales Projektkostenvolumen inkl. etwaiger Fremdleistungen
- KMU: 690.000 € bei Einzelprojekten 560.000 € bei Kooperationsprojekten
- Forschungseinrichtung: 280.000 €
Unteraufträge
Bei allen unten aufgeführten Projektmodellen können Unteraufträge an dritte Unternehmen erteilt werden. Dabei darf der Umfang dieser Unteraufträge max. 35 % der Personalkosten (ohne Gemeinkostenzuschlag) betragen.