Art und Umfang der Förderung

Arten

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben werden bezuschusst, soweit sie einer oder mehrerer der nachfolgenden Kategorien zuzuordnen sind:

  • Grundlagenforschung
  • industrielle Forschung
  • experimentelle Entwicklung

Umfang

Für Kooperationen zwischen Anspruchsberechtigten und einem weiteren Unternehmen/einer oder mehrerer FuE-Einrichtungen, eigenbetriebliche Forschung sowie Auftragsforschung gilt:

  • Förderquote 25 %
  • Max. 4 Mio. € pro Wirtschaftsjahr, d. h. max. 1 Mio. € Zulagen

Allgemein

Antragsvorrausetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die…

  • unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtig sind
  • FuE-Tätigkeiten im Sinne des FZulG nachweisen können

Laufzeit (2020-2024)

  • kann sowohl vor, während als auch nach dem Projektbeginn beantragt werden
  • Zulage wird nur gewährt, wenn die Arbeiten des Vorhabens nach dem 01.01.2020 begonnen haben oder für die der Auftrag nach dem 01.01.2020 erteilt wurde

Zuschussfähige Kosten

  • dem inländischen Lohnsteuerabzug unterliegende Arbeitslöhne, sofern diese auf begünstigte FuE-Vorhaben entfallen (auch dann, wenn kein Lohnsteuerabzug zur Vermeidung Doppelbesteuerung innerhalb EU vorgenommen wird)
  • Vertraglich geregelte Arbeitslöhne für Gesellschafter oder Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft
  • bei selbstforschenden Einzelunternehmern 40 € pro nachgewiesene Arbeitsstunde (Deckelung auf 40 h/Woche)
  • bei Personengesellschaften die vertraglich geregelte Tätigkeitsvergütung für die FuE-Tätigkeit des Gesellschafters (Sondervergütung- auch hier Deckelung auf 40 h/Woche)
  • bei FuE-Aufträgen 60 % des Entgelts, welches an den Auftragnehmer bezahlt wird

Unsere Leistungen für Sie

Schritt 1

  • Durchführen eines Gesprächs zur Verifizierung und Definition des im abgeschlossenen Geschäftsjahr erzielten, förderfähigen Projektpotenzials

Schritt 2

  • Erarbeiten der zugehörigen technischen Projektbeschreibungen
  • Zusammenstellen der resultierenden Projektaufwendungen (Personal, Fremdleistung)
  • Abgrenzen zu weiteren bereits parallel projektbezogen erhaltenen Fördermitteln

Schritt 3

  • Vorlegen der Dokumentation "FuE-Bericht" zur Einholung der Bescheinigung bzgl. der vorliegenden Voraussetzungen des § 2 FZulG für die im FuE-Bericht aufgeführten FuE-Vorhaben

Schritt 4

  • Begleitung der gemäß § 5 FZulG vom Unternehmen bzw. Steuerberater/Wirtschaftsprüfer durchzuführenden Antragstellung